Unternehmensbewertung

 
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Die Methoden und Parameter zur Ermittlung des Unternehmenswertes

Für die Unternehmensbewertung gibt es mehrere Methoden. Zwei grundsätzlich zu unterscheidende Ansätze der Unter-nehmensbewertung sind das Ertragswertverfahren und das Substanzwertverfahren. Daneben existieren eine Vielzahl von Methoden, die beide Verfahren kombinieren.

Nach heute herrschender Meinung stellt das Ertrags-wertverfahren unter finanziellen Zielsetzungen die theoretisch richtige Unternehmensbewertungsmethode dar. Dies ist darin begründet, dass ein Unternehmenskäufer keinen Preis zahlen wird, bei dem sich der investierte Kaufpreis nicht genügend verzinst. Die Ertragskraft und damit Kapitaldienstfähigkeit einer Unternehmung ist im Zuge der Unternehmensnachfolge von entscheidender Bedeutung, muss der Nachfolger aus den Erträgen nicht nur die im Unternehmen erforderlichen Investitionen, sondern auch seine Zins- und Tilgungszahlungen aus dem Kauf der Unternehmung finanzieren.

Für die Unternehmensnachfolge ist die Ertragskraft somit von größerer Bedeutung als die absolute Höhe des Kaufpreises. Eine vernünftige Verzinsung des Kaufpreises in Form von Unternehmensgewinnen bietet die Sicherheit einer nach-haltigen Bedienung des zur Kaufpreisfinanzierung anfallenden Kapitaldienstes.

Der Substanzwert sollte lediglich als ein Hilfswert angesehen werden, der Sicherheit nur in Form von Liquidationswerten, d. h. Veräußerungserlösen sämtlicher Vermögenswerte zu aktuellen Marktpreisen, bietet. Eine Garantie für zukünftige Erträge bietet der Substanzwert nicht.


 
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Ertragswertmethode (DCF-Methode)

Das Ertragswertverfahren, Discounted-Cash-Flow-Methode ge-nannt, basiert auf der Überlegung, dass der Unternehmens-wert auf Grundlage der zukünftigen Einnahmeüberschüsse und nicht auf Basis der vorhandenen Unternehmenssubstanz ermittelt wird. Zu diesen Einnahmeüberschüssen zählen auch verdeckte Gewinnausschüttungen.

Um den unterschiedlichen zeitlichen Anfall dieser Ein- nahmeüberschüsse zu berücksichtigen, werden Sie auf einen einheitlichen Bezugspunkt - meist den Zeitpunkt der Über-nahme - abgezinst. Die Summe aller auf diesen Übernahme-stichtag abgezinsten Einnahmeüberschüsse nennt man Ertragswert. Er entspricht dem Unternehmenswert.

Zur Berechnung des Unternehmenswertes nach der Ertrags-wertmethode steht das Verfahren

- auf Basis einer "Ewigen Rente" oder
- das Staffelverfahren zur Verfügung.

Beim Ertragswertverfahren auf Basis einer "Ewigen Rente" wird unterstellt, dass die Jahresüberschüsse in der Zukunft unbefristet zu erwarten sind. Der Barwert dieser unbefristeten Gewinne stellt den Unternehmenswert bzw. den Kaufpreis dar.

Bei der Ertragswertmethode nach dem Staffelverfahren werden die in der Zukunft zu erwartenden Gewinne zeitlich befristet und mit unterschiedlichen Kapitalisierungszinssätzen abgezinst.

Durch diese Staffelung wird einerseits eine Befristung der Kapitalisierung der zu erwartenden Unternehmenserträge erreicht, was der betrieblichen Praxis weitaus besser ent-spricht, als die wenig realistische Annahme zeitlich unbefristet zu erzielender Erträge. Zum anderen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass weiter in der Zukunft zu erwartende Erträge mit einem höheren Risiko behaftet und deshalb mit einem entsprechend höheren Kapitalisierungszinsfuß abzuzinsen sind.

 
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  Substanzwertverfahren

Der Substanzwert wird ermittelt als Summe der im Unter-nehmen vorhandenen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden. Dabei wird betriebsnotwendiges Vermögen mit den Wiederbeschaffungskosten bewertet und nicht betriebsnot-wendiges Vermögen mit dem zu erzielenden Veräußerungs-preis.

Der Wert für die Substanz des Unternehmens, wie Immobilien, Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Fahrzeuge und Warenlager ist nicht der Bilanz zu entnehmen. Maßgeblich ist nur der Markt-wert. Zur Ermittlung des Substanzwertes ziehen Sie am besten einen Sachverständigen hinzu. Die Differenz zwischen dem Substanzwert und der Kaufpreisforderung ist der Wert, den Sie für die Marktstellung des Betriebes, wie Ansehen des Unter-nehmens in der Öffentlichkeit, Kunden- und Lieferantenbe-ziehungen usw. als Veräusserer halten bzw. als Käufer bezahlen sollen (imaginärer Firmenwert).

 
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  Kombinationsverfahren

Kombinationsverfahren basieren auf der Grundüberlegung, dass zwar der Ertragswert den eigentlichen Unternehmens-wert darstellt, dass jedoch seine Ermittlung in der Praxis mit sehr großen Unsicherheiten behaftet ist, so dass die vor-handene Unternehmenssubstanz in die Bewertung einzube-ziehen ist. Solche Kombinationsverfahren sind z.B. die Über-gewinnmethode und das Wiener Verfahren.

 
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  Übergewinnmethode

Die Übergewinnmethode ermittelt zunächst eine Nominalver-zinsung auf den im Unternehmen gebundenen Substanzwert nach Wiederbeschaffungswerten. Das betriebsnotwendige Vermögen muss eine Kapitalverzinsung ähnlich einer alter-nativen Investition erzielen. Diese Nominalverzinsung wird vom Jahresüberschuss in Abzug gebracht. Nur dieser über die Nominalverzinsung hinausgehende Jahresüberschuss (Über-gewinn) wird als zukünftiger Ertrag kapitalisiert. Auch bei der Übergewinnmethode ist eine unbefristete Kapitalisierung zu vermeiden.

Die Berechnung des Kaufpreises nach der Übergewinnmethode macht deutlich, dass ein Unternehmensnachfolger im Falle der Ertragswertmethode auf Basis der "Ewigen Rente" einen mehr als doppelt so hohen Kaufpreis wie bei einer Berechnung nach der Übergewinnmethode zu zahlen hätte. Die Kenntnis der einzelnen Bewertungsverfahren und der darin einfließenden Bewertungsparameter ist daher von essenzieller Bedeutung sowohl für die Vorbereitung von Verkauf-/Kaufverhandlungen als auch für die Ausarbeitung von detaillierten Finanzierungs-konzepten.

Die Übergewinnmethode ist zudem ein wirksames Verfahren zur Bewertung von Unternehmen mit hohen Substanzwerten und nur geringen Erträgen, da die Nominalverzinsung auf einen hohen Substanzwert vom Jahresüberschuss abgezogen wird und die Berechnung somit zu einem geringeren Ertragswert.

 
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  Wiener Verfahren

Das Wiener Verfahren ist stärker substanz- als ertragswert-orientiert. Außerdem werden im Wiener Verfahren die beiden am schwierigsten zu bestimmenden Vorgaben zur Unter-nehmensbewertung pauschaliert.

So wird

- der Kapitalisierungszinsfuß auf 9 % festgelegt, und es wird
- die Dauer der Kapitalisierung auf 5 Jahre befristet.

Wegen der in fernerer Zukunft abnehmenden Prognostizier-barkeit der Unternehmensgewinne werden diese aus dem Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre errechnet. (Dies führt häufig dazu, dass Verkäufer zur Steigerung des Unternehmenswertes die Jahresüberschüsse der vergangenen drei Geschäftsjahre in die Höhe zu schrauben versuchen. Dem Käufer ist daher zu empfehlen, auch Bilanzen einzusehen, die länger als drei Geschäftsjahre zurückreichen.)

Aufgrund der Vereinfachungen wichtiger Parameter in der an-sonsten komplizierten Unternehmensbewertung wird dieses Verfahren oftmals dann als alternatives Verfahren herange-zogen, wenn sich die Parteien auf keine andere Bewertungs-methode einigen konnten.

Die vorgenannten Verfahren zur Unternehmensbewertung weisen erhebliche Unterschiede in der Höhe des errechneten Unternehmenswertes auf. Ein Unternehmenskauf bzw. -verkauf sollte deshalb nicht ohne die Mitwirkung eines erfahrenen Beraters erfolgen!

 
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